Lebensmittelaromen
Alle unsere Aromen sind hochkonzentriert und können zum Aromatisieren, Abrunden und Verfeinern von Speisen und Getränken verwendet werden.
Glycerin pflanzlicher Ursprung zur
Verwendung als Feuchthaltemittel für
Backwaren, Teigwaren, Kaugummis,
Trockenfrüchte etc. oder als Zusatzstoff in
Süßspeisen oder Speiseeis. Verwendung: Die Zugabe als
Feuchthaltemittel erfolgt direkt bei der
Teigzubereitung. Bei Trockenfrüchten wird
das Glycerin über die getrocknete Frucht
gegeben.
Zutaten: Glycerin (E 422)Inhaltsstoffe: 99,5% Glycerin (E 422)
Propylenglykol zur Verwendung als Träger/Verdünnungsmittel für Lebensmittelaromen, Enzyme, Farbstoffe, Antioxidantien für Lebensmittel* und Getränke*. Inhaltsstoffe: 100% Propylenglykol (E1520)* Aufgrund der Zusammensetzung des Produktes sind Höchstmengen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 Art. 4(2) i.V.m. Anhang III, Teil 4) bei der Herstellung von Lebensmitteln, die zur Abgabe an den Endverbraucher bestimmt sind und innerhalb der Europäischen Union vermarktet werden, beachtet werden. Anhang III, Teil 4) ist zu beachten. Ergeben sich aus diesen Vorschriften mehrere Höchstdosen für dasselbe Endprodukt, so gilt die jeweils niedrigere. Lebensmittel: maximal 3000 mg (= 3 g) des Produkts pro kg des fertigen Lebensmittels. Getränke: maximal 1000 mg (= 1 g) des Produkts pro 1 L trinkfertiges Getränk. Zutaten: Propylenglykol (E 1520)