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Pineapple Aroma

Entdecken Sie das sonnige Aroma von "Pineapple", das perfekt zu Getränken, Desserts und Backwaren passt. Dieses Lebensmittelaroma verleiht Ihrem Gericht den erfrischenden und tropischen Geschmack von Ananas, der jeden Bissen zu einem exotischen Erlebnis macht. "Pineapple" ist aus den feinsten Zutaten hergestellt und verfügt über eine außergewöhnliche Qualität. Es ist einfach zu verwenden und kann in eine Vielzahl von Rezepten integriert werden, um eine köstliche Geschmacksnote hinzuzufügen. Egal, ob Sie ein leckeres Ananas-Getränk oder ein Ananas-Dessert kreieren möchten, mit "Pineapple" können Sie die kulinarischen Möglichkeiten endlos erweitern.

Alle unsere Lebensmittelaromen sind hochkonzentriert und können zum Aromatisieren, Abrunden und Verfeinern von Speisen und Getränken verwendet werden. Zutaten: Aroma

Aufgrund der Zusammensetzung des Produktes müssen bei der Herstellung von Lebensmitteln zur Abgabe an den Endverbraucher, die innerhalb der Europäischen Union vermarktet werden, Maximaldosierungen beachtet werden. (VO (EG) Nr. 1333/2008 Art. 4(2) i.V.m. Anhang III, Teil 4)

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Lebensmittelzusätze

Glycerin E422
Glycerin pflanzlicher Ursprung zur Verwendung als Feuchthaltemittel für Backwaren, Teigwaren, Kaugummis, Trockenfrüchte etc. oder als Zusatzstoff in Süßspeisen oder Speiseeis. Verwendung: Die Zugabe als Feuchthaltemittel erfolgt direkt bei der Teigzubereitung. Bei Trockenfrüchten wird das Glycerin über die getrocknete Frucht gegeben. Zutaten: Glycerin (E 422)Inhaltsstoffe: 99,5% Glycerin (E 422)

11,99 €*
Propylenglykol E1520
Propylenglykol zur Verwendung als Träger/Verdünnungsmittel für Lebensmittelaromen, Enzyme, Farbstoffe, Antioxidantien für Lebensmittel* und Getränke*.  Inhaltsstoffe: 100% Propylenglykol (E1520)* Aufgrund der Zusammensetzung des Produktes sind Höchstmengen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 Art. 4(2) i.V.m. Anhang III, Teil 4) bei der Herstellung von Lebensmitteln, die zur Abgabe an den Endverbraucher bestimmt sind und innerhalb der Europäischen Union vermarktet werden, beachtet werden. Anhang III, Teil 4) ist zu beachten. Ergeben sich aus diesen Vorschriften mehrere Höchstdosen für dasselbe Endprodukt, so gilt die jeweils niedrigere. Lebensmittel: maximal 3000 mg (= 3 g) des Produkts pro kg des fertigen Lebensmittels. Getränke: maximal 1000 mg (= 1 g) des Produkts pro 1 L trinkfertiges Getränk. Zutaten: Propylenglykol (E 1520)

11,99 €*