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Custard Suicide Aroma

Tauchen Sie ein in eine Welt aus köstlicher Vanillecreme, verfeinert mit Früchten. Unsere Premium-Mischung "Custard Suicide" ist eine wahre Offenbarung für alle, die auf der Suche nach dem ultimativen Geschmackserlebnis sind. Genießen Sie die cremige Konsistenz, die süße Vanillenote und das fruchtige Aroma - alles perfekt aufeinander abgestimmt. Ob als Dessert oder als leckere Zwischenmahlzeit, "Custard Suicide" ist immer die richtige Wahl. Probieren Sie es jetzt und erleben Sie den Geschmack von Luxus und Genuss!

Alle unsere Lebensmittelaromen sind hochkonzentriert und können zum Aromatisieren, Abrunden und Verfeinern von Speisen und Getränken verwendet werden. Zutaten: Aroma, Süßungsmittel Sucralose (E 955)

Aufgrund der Zusammensetzung des Produktes müssen bei der Herstellung von Lebensmitteln zur Abgabe an den Endverbraucher, die innerhalb der Europäischen Union vermarktet werden, Maximaldosierungen beachtet werden. (VO (EG) Nr. 1333/2008 Art. 4(2) i.V.m. Anhang III, Teil 4)

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Lebensmittelzusätze

Glycerin E422
Glycerin pflanzlicher Ursprung zur Verwendung als Feuchthaltemittel für Backwaren, Teigwaren, Kaugummis, Trockenfrüchte etc. oder als Zusatzstoff in Süßspeisen oder Speiseeis. Verwendung: Die Zugabe als Feuchthaltemittel erfolgt direkt bei der Teigzubereitung. Bei Trockenfrüchten wird das Glycerin über die getrocknete Frucht gegeben. Zutaten: Glycerin (E 422)Inhaltsstoffe: 99,5% Glycerin (E 422)

11,99 €*
Propylenglykol E1520
Propylenglykol zur Verwendung als Träger/Verdünnungsmittel für Lebensmittelaromen, Enzyme, Farbstoffe, Antioxidantien für Lebensmittel* und Getränke*.  Inhaltsstoffe: 100% Propylenglykol (E1520)* Aufgrund der Zusammensetzung des Produktes sind Höchstmengen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 Art. 4(2) i.V.m. Anhang III, Teil 4) bei der Herstellung von Lebensmitteln, die zur Abgabe an den Endverbraucher bestimmt sind und innerhalb der Europäischen Union vermarktet werden, beachtet werden. Anhang III, Teil 4) ist zu beachten. Ergeben sich aus diesen Vorschriften mehrere Höchstdosen für dasselbe Endprodukt, so gilt die jeweils niedrigere. Lebensmittel: maximal 3000 mg (= 3 g) des Produkts pro kg des fertigen Lebensmittels. Getränke: maximal 1000 mg (= 1 g) des Produkts pro 1 L trinkfertiges Getränk. Zutaten: Propylenglykol (E 1520)

11,99 €*