Versand innerhalb von 24h
Hochwertige Aromen aus eigener Herstellung
Schnelle Bearbeitung
Telegram/WhatsApp +4915731435226

Kiwi Aroma

Unser Kiwi-Aroma ist die perfekte Wahl für alle, die sich nach einem erfrischenden und fruchtigen Geschmackserlebnis sehnen. Die süße und saftige Kiwi wird in diesem Aroma perfekt eingefangen und sorgt für ein einzigartiges Geschmackserlebnis. Egal, ob Sie es als Basis für Desserts oder als Ergänzung zu Getränken verwenden möchten, das Kiwi-Aroma wird Ihren Kreationen einen Hauch von Frische und Fruchtigkeit verleihen. Probieren Sie es aus und lassen Sie sich von der natürlichen, köstlichen Kiwi-Note verführen!

Alle unsere Lebensmittelaromen sind hochkonzentriert und können zum Aromatisieren, Abrunden und Verfeinern von Speisen und Getränken verwendet werden. Zutaten: Aroma

Aufgrund der Zusammensetzung des Produktes müssen bei der Herstellung von Lebensmitteln zur Abgabe an den Endverbraucher, die innerhalb der Europäischen Union vermarktet werden, Maximaldosierungen beachtet werden. (VO (EG) Nr. 1333/2008 Art. 4(2) i.V.m. Anhang III, Teil 4)

0 von 0 Bewertungen

Geben Sie eine Bewertung ab!

Teilen Sie Ihre Erfahrungen mit dem Produkt mit anderen Kunden.


Lebensmittelzusätze

Glycerin E422
Glycerin pflanzlicher Ursprung zur Verwendung als Feuchthaltemittel für Backwaren, Teigwaren, Kaugummis, Trockenfrüchte etc. oder als Zusatzstoff in Süßspeisen oder Speiseeis. Verwendung: Die Zugabe als Feuchthaltemittel erfolgt direkt bei der Teigzubereitung. Bei Trockenfrüchten wird das Glycerin über die getrocknete Frucht gegeben. Zutaten: Glycerin (E 422)Inhaltsstoffe: 99,5% Glycerin (E 422)

11,99 €*
Propylenglykol E1520
Propylenglykol zur Verwendung als Träger/Verdünnungsmittel für Lebensmittelaromen, Enzyme, Farbstoffe, Antioxidantien für Lebensmittel* und Getränke*.  Inhaltsstoffe: 100% Propylenglykol (E1520)* Aufgrund der Zusammensetzung des Produktes sind Höchstmengen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 Art. 4(2) i.V.m. Anhang III, Teil 4) bei der Herstellung von Lebensmitteln, die zur Abgabe an den Endverbraucher bestimmt sind und innerhalb der Europäischen Union vermarktet werden, beachtet werden. Anhang III, Teil 4) ist zu beachten. Ergeben sich aus diesen Vorschriften mehrere Höchstdosen für dasselbe Endprodukt, so gilt die jeweils niedrigere. Lebensmittel: maximal 3000 mg (= 3 g) des Produkts pro kg des fertigen Lebensmittels. Getränke: maximal 1000 mg (= 1 g) des Produkts pro 1 L trinkfertiges Getränk. Zutaten: Propylenglykol (E 1520)

11,99 €*